Bei der Auszahlung der Versicherungssumme kann es zu Verzögerungen kommen, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb einer vereinbarten Wartefrist verstirbt. Innerhalb dieser Frist werden an die Hinterbliebenen nur bis zu diesem Zeitpunkt eingezahlte Versicherungsbeiträge ausgezahlt. In den meisten Policen wird für das Sterbegeld eine Wartezeit von mehreren Monaten bis 3 Jahren vereinbart.