Nach Abschluss einer Sterbegeldversicherung werden Versicherungsbeiträge grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt. Einige Versicherungen weichen jedoch hiervon ab und lassen eine Zahlung der Beiträge zum Beispiel bis zum Erreichen des 60. oder 70. Lebensjahr laufen. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen bei vollem Versicherungsschutz bis zum Lebensende dann keine Beiträge mehr gezahlt werden.