Wer seinen Neuwagen kurz nach dem Kauf durch einen Diebstahl oder durch einen Totalschaden verliert, hat in der Regel nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kaufdatum einen Anspruch auf Ersatz des Kaufpreises oder des Wiederbeschaffungswertes. Deshalb sollte man einen Neuwertersatz für mindestens 12 Monate vereinbaren.