Die meisten Basistarife der Autoversicherer schließen grobe Fahrlässigkeit aus dem Versicherungsschutz aus. Kommt es zum Beispiel zu einem Unfall, weil der Versicherungsnehmer wegen Suche nach der Sonnenbrille vom Verkehr abgelenkt war, kann die Versicherung die Regulierung des entstandenen Schadens unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit ablehnen. Durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Unfälle sollten deshalb ein Bestandteil der Autoversicherung sein.