Unternehmen müssen ab einer Betriebsgröße von 500 Mitarbeitern unaufgefordert die geltenden Lohnstandards auf Ungleichheiten prüfen und im Bedarfsfall Maßnahmen entwickeln, diesen entgegenzuwirken. Dabei ist nicht notwendig, dass eine Frau ihren Auskunftsanspruch auf einen Verdienstvergleich geltend macht. Das zwingt Großunternehmen, Frauen von vorneherein nicht mehr zu benachteiligen.