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Fünf Vorteile für Frauen dank des Verdienstvergleichs: Ende der „Teilzeitstrafe“ 

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Ende der „Teilzeitstrafe“ 

Dass Verdienstunterschiede bestehen können, ist begründbar. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass ein Unternehmen nur deswegen weniger bezahlt, weil ein Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet. Damit werden gerade Frauen, die parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit Familienverantwortung wahrnehmen, oft indirekt schlechtergestellt. Die Unternehmen müssen im Rahmen des Verdienstvergleichs nun Zahlen vorlegen, die objektivierbar sind und erklären, warum Tätigkeiten, deren Unterschied allein darin besteht, dass ihnen in Teilzeit oder Vollzeit nachgegangen wird, ungleich bezahlt werden. 


 
 

 
 

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