Die Beitragszahlungsdauer kann von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich sein. Es gibt Verträge, in die bis zum Zeitpunkt des Todes einbezahlt werden muss. Bei anderen Verträgen hingegen endet die Beitragszahlung mit einem bestimmten Lebensjahr, der Versicherungsschutz besteht trotzdem bis zum Tod.