Im Ruhestand oder mit weniger Einkommen - in beiden Varianten kann der bestehende Tarif in einen Basistarif umgewandelt werden. Bei diesem Tarif gleichen die Leistungen denen einer gesetzlichen Versicherung und auch die Beitragshöhe übersteigt den höchsten Beitrag einer gesetzlichen Versicherung nicht. Ein großer Vorteil ist hier, dass kranke Patienten keine Risiko-Zuschläge leisten müssen, und dennoch die Vorteile der privaten Versicherung nutzen dürfen.