Im Falle eines Diebstahls oder eines Schadens werden die betroffenen Gegenstände ersetzt. Hier wird in den meisten Fällen der Neu- beziehungsweise Wiederbeschaffungswert als Richtlinie verwendet. Das bedeutet, dass die Versicherung bei der Berechnung des Schadens annimmt, dass der zu ersetzende Gegenstand in der gleichen Art und Güte neu erworben werden muss.