Hausratversicherungen schließen Gegenstände ein, die sich in drei Gruppen teilen lassen. Die erste Kategorie sind Einrichtungen, wie Möbel und Haushaltselektronik. Die zweite Gruppe betrifft Gebrauchsgegenstände, wie zum Beispiel Bekleidung und die dritte bezieht sich auf Verbrauchsgegenstände, wie beispielsweise Lebensmittel. Es ist des Weiteren möglich je nach den Bedürfnissen des Versicherungsnehmers weitere Objekte in die Polizze einzuschließen, wie zum Beispiel Fahrräder. Als Versicherungsort gilt in der Regel die Wohnung des Versicherten.