Im Bereich der Kaskoversicherung, also der Kraftfahrzeugversicherung, die auch die Schäden am versicherten Fahrzeug abdeckt, behalten sich viele Autoversicherer den Einwand der groben Fahrlässigkeit vor. Nach dieser Versicherungsklausel müssen Kaskoversicherungen den Schaden am versicherten Fahrzeug dann nicht ersetzen, wenn der Halter diesen durch eigene grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt zum Beispiel für das Überfahren einer roten Ampel, das Überfahren eines Stoppschildes oder die Unaufmerksamkeit während der Fahrt.