Bezahlung - nie den Gesamtbetrag im Vorhinein überweisen
Bezüglich der im Mietvertrag geregelten Zahlungsbedingungen, sollte man nie akzeptieren, die Gesamtzahlung zu leisten, bevor man die Ferienwohnung mit eigenen Augen gesehen hat. Man kann es im Vorhinein nicht wissen, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und ob diese auch wirklich existiert. Eine Anzahlung im Rahmen von 10 - 30% des Gesamtbetrags ist hingegen üblich und sollte mit einer sicheren Zahlungsmethode, wie Überweisung oder Kreditkarte erfolgen.