Zahlreiche Gasversorger begründen die Anhebung des Gaspreises mit Betriebskostensteigerungen, die an die Endverbraucher weitergegeben werden müssen. Wer mit einer Gaspreiserhöhung nicht einverstanden ist, hat die Möglichkeit von seinem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dieses gibt dem Kunden das Recht den aktuellen Gasliefervertrag zu kündigen und in einen anderen Tarif seines bisherigen Anbieters oder zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Vor der Kündigung Ihres Gasliefervertrages sollten Sie prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt.