Egal, ob es sich um einen Handhubwagen oder um einen elektrischen Hubwagen handelt, ein Staplerschein ist für die Bedienung nicht erforderlich. Eine ausführliche Unterweisung des Bedieners reicht völlig aus. Die Bediener müssen körperlich und geistig in der Lage sein das Flurförderzeug zu führen. Dies wird mit Hilfe der arbeitsmedizinischen Untersuchung festgestellt.