Der Verkäufer muss nur Mängel angeben, die in der Zeit, in der das Auto in seinem Besitz war, aufgetreten sind. Jene, die von einem eventuellen weiteren Vorbesitzer stammen, fallen nicht in seine Verantwortung. Andere Mängel ist er nicht verpflichtet anzugeben, selbst wenn diese Mängel zum Verkauf führten. Das ist ein Nachteil für den Käufer. Online hat der Käufer nicht die Möglichkeit, sich den Wagen genau ansehen.