Eine wichtige Information, die ein Käufer eines Gebrauchtwagens beachten sollte, ist die, ob der Verkäufer ein Händler oder Privatverkäufer ist. Beachtet werden sollte, dass Händler dem Käufer gegenüber zu einer Garantie bzw. Gewährleistung verpflichtet sind, wonach bei Schäden, die innerhalb einer bestimmten Frist entstehen (mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre), davon ausgegangen wird, dass diese bereits beim Kauf vorhanden waren und deshalb vom Verkäufer beseitigt werden müssen. Achtung: Viele Händler geben sich gerne als ,,Freund'' des eigentlichen Verkäufers aus, um die oben genannte Gewährleistung zu umgehen, da diese nur vom Eigentümer des Fahrzeugs bereitgestellt werden muss.