Bei einigen Agenturen endet der Vermittlungsvertrag mit Vertragsablauf, es sei denn der Kunde wünscht ausdrücklich eine Vertragsverlängerung. Leider weisen andere Partnervermittlungen ausschließlich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, dass sich die Mitgliedschaft automatisch verlängert, wenn Sie den Vermittlungsvertrag nicht ausdrücklich innerhalb der dafür vorgesehenen Frist kündigen. Dies gilt vor allem für Vermittlungsbörsen im Internet. Manche Agenturen verlangen die Kündigung in Schriftform.