Für den Erdgastransport zum Endverbraucher fallen Netznutzungsentgelte an. Hierzu zählen Investitionskosten für die Infrastruktur, Instandhaltungskosten, Betriebskosten sowie Kosten für die Bereitstellung und das Ablesen der Zähler. Netznutzungsentgelte unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur. Der den Netznutzungsentgelten zugrunde liegende Lastverlauf wird teils synthetisch, teils rechnerisch ermittelt. Der Preis für die Netznutzung fällt in Deutschland regional unterschiedlich aus. Auf die Netzentgelte fallen etwa 25 Prozent des Gaspreises.