Zumutbarkeit ist ein sehr weiter Begriff und obliegt je nach Branche verschiedenen Zumutbarkeiten. Grundsätzlich verstößt der Mitarbeiter gegen eine oder mehrere Vorschriften, wenn er die Kleidung, die angewiesen wird, nicht trägt. Es gibt jedoch Ausnahmen. Grundsätzlich gilt, dass dem Arbeitgeber genügend Exemplare ausgehändigt werden müssen, damit dieser die Kleidung reinigen kann. Darüber hinaus darf die Berufsbekleidung beispielsweise, in keinster Weise die religiöse Freiheit des Arbeitnehmers beeinträchtigen.