Doch nicht nur Banken können sich gegen Risiken absichern. Auch der Finanzierungsnehmer kann eine Zusatzversicherung abschließen, mit der er sich gegen das Risiko einer eventuell eintretenden Arbeitslosigkeit oder einer unvorhergesehenen Krankheit absichern kann, die ihm womöglich eine Rückzahlung der Finanzierungssumme nicht mehr erlaubt.