Kriegerische Auseinandersetzungen, oder auch innere Unruhen, werden von einer Gebäudeversicherung selten bis gar nicht abgedeckt. Der Grund ist einfach beschrieben, da bei solchen Schäden ein öffentlich-rechtlicher Entschädigungsanspruch besteht und nicht über eine normale Versicherung für Gebäude regulierbar ist.