Jede Frau, die in einem Unternehmen beschäftigt ist, das mehr als 200 Mitarbeiter hat, kann das Durchschnittsgehalt von 6 Männern erfragen, die eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit ausüben. Ihr Auskunftsrecht dazu, unter welchen Kriterien eine abweichende Bezahlung erfolgt, rückt sie in eine vorteilhaftere Verhandlungsposition, will sie mit dem Unternehmen ihr Gehalt verhandeln. Führt die Frau einen Gerichtsstreit mit dem Unternehmen, weil sie Einwände gegen den gezahlten Lohn hat, liegen ihr dabei die vom Unternehmen validierten Daten zum Verdienstvergleich vor.