In einem noch in Bau befindlichen Gebäude sollte allgemein keinem der Gedanke kommen zu wohnen oder sich schon häuslich einzurichten. Wirklich erst nach Fertigstellung einer Immobilie kann diese bezogen werden. Schäden, die vor der Fertigstellung entstehen, sind nicht durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt, sondern vielmehr durch eine separat abzuschließende Feuerrohbauversicherung. Diese Rohbauversicherung kann in der Regel später in eine Versicherung für Gebäude umgewandelt werden.