Jedes Bundesland regelt die Rauchmelderpflicht nach seiner Landesbauordnung, denn bis heute wurde kein passendes Paragraph für das Bundesbaugesetz festgeschrieben. Also wenn Sie in den verschiedenen Bundesländer den Gesetzestext suchen und vergleichen wollen ist er immer sehr ähnlich, denn es wurde immer der DIN 14676 zur Grundlage genommen. Dieser besagt: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.“