Für die Entnahme von Erdgas aus dem Gasleitungsnetz fällt eine Energiesteuer auf Erdgas in Höhe von derzeit 0,55 Cent/kWh an. Die Erdgassteuer wird von den Gasversorgern unmittelbar gegenüber dem Endverbraucher berechnet und an den Bundeshaushalt weitergeleitet. Bemessungsgrundlage für die im Erdgaspreis enthaltene Mehrwertsteuer ist der Erlös des jeweiligen Gasversorgers.