Bei einem Azubi-Kredit ist der Kredit nicht zweckgebunden. Dies bedeutet Auszubildende können frei über diesen Kredit verfügen und müssen ihn nicht etwa für Ausbildungskosten oder anderes Bestimmtes ausgeben. Zusätzlicher Vorteil hierbei ist, dass bei Beantragung des Kredits kein besonderer Grund, außer der normalen Notwendigkeit, für den Kredit angegeben werden muss.