Die vertraglich vereinbarte Wartezeit beschreibt den Zeitraum, der nach Vertragsabschluss bei einer Sterbegeldversicherung vergehen muss, bis die Versicherung im Todesfall zahlt. Die Wartezeit kann nur einige Monate, jedoch auch bis zu 3 Jahren, dauern. Verstirbt der Versicherte während dieser Frist, werden meist nur die eingezahlten Beiträge an die Verwandten ausgezahlt. Bei Versicherungen ohne Wartezeit wird eine Gesundheitsprüfung stets vorgeschrieben.