Möchten Sie einen Vollschutz in Sachen Brandschutz, dann empfiehlt sich auch in den Dachschrägen und Kellerräumen jeweils einen Rauchmelder zu montieren. Bei einem Mindestschutz ist die Installation eines Rauchmelders in diesen Räumen nicht notwendig. In einem Dachboden sollte die Montage eines Rauchmelders immer waagrecht erfolgen, denn wenn Sie es an einer Dachschräge befestigen, könnte der Rauch auch einfach vorbeiziehen. Beachten Sie bei einer Dachneigung von 20°, dass der Rauchmelder mindestens einen halben Meter und höchstens einen Meter von der Deckenspitze installiert wird.